Die Alternative zum Kauf der Messgeräte ist die Miete.

Die Zählermiete gibt dem Eigentümer die Möglichkeit Mess- und Erfassungsgerät anzuschaffen ohne selbst für die Finanzierung zu sorgen.

Damit die Miete umlagefähig ist, sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die bestimmte Vorgehensweisen für die Kostenumlage erforderlich machen.

Elektronische Heizkostenverteiler von QUNDIS haben eine Laufzeit von 10 Jahren und sind dann durch neue Geräte auszutauschen.

Elektronische Wärmezähler, Warm- und Kaltwasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und sind entsprechend durch neue Zähler auszutauschen.

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Übersicht der Einsatzdauer

  • Elektronische Heizkostenverteiler: 10 Jahre
  • Elektronische Wärmezähler: 6 Jahre
  • Warmwasserzähler: 6 Jahre
  • Kaltwasserzähler: 6 Jahre

Unser Gerätemietservice garantiert die ständige Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebsbereitschaft der Mess- und Erfassungsgeräte während der Vertragslaufzeit*. Für die Überwachung der Eichgültigkeit sorgen wir für Sie.

Die jährlichen Kosten werden im Vertrag über die vereinbarte Laufzeit festgelegt. Bei Vertragsverlängerung werden die vorhandenen Geräte durch neue Geräte ersetzt.

Wenn Sie Interesse an dieser Möglichkeit haben, beraten wir Sie gerne über die Gestaltung zur Umlage von Gerätemiete und erstellen Ihnen ein Angebot.

*Defekte Geräte, deren Ursache am Mess- / Erfassungsgerät selbst liegen, werden kostenfrei ausgetauscht.

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