Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung

Mess- und Eichverordnung

Vereinheitlichung der Eichfrist

Wärme-, Warm- und Kaltwasserzähler haben jetzt eine einheitliche Eichfrist von sechs Jahren. VerbraucherInnen sollen durch die einheitliche Eichfrist, insbesondere bei der Vereinheitlichung der Austauschtermine, entlastet werden.
Auch wir freuen uns, weil diese Neuerung auch eine positive ökologische Auswirkung hat und unserem Nachhaltigkeitsgedanken entspricht.

Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 26.10.2021, ausgegeben am 02.11.2021 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 26

← alle Neuigkeiten

Gerne hören wir von Ihnen!

Wir sehen uns als kundenfreundlichen und fairen Partner. Deshalb erreichen Sie uns persönlich, direkt und ohne Call-Center.

Kontakt / Direkt