Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung

Mess- und Eichgebührenverordnung

Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung

gemäß der 1. Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung vom 30.04.2019 erfolgt zum 01.01.2021
die 2. Stufe zur Anpassung der gesetzlichen Konformitätsentgelte sowie der Eichgebühren:

 

Messgeräte für die Volumenmessung von strömendem Wasser als Kaltwasserzähler / Warmwasserzähler   Gebühr ALT
    bis 31.12.2020
  Gebühr NEU      ab 01.01.2021
bis Q3     = 10 m3/h            9,30 €             9,90 €
über Q3 = 10 m3/h bis Q3 = 16 m3/h          13,00 €           13,90 €
über Q3 = 16 m3/h bis Q3 = 63 m3/h          62,30 €           66,50 €
   
Kompaktwärmezähler und Wärmezähler (komplett)    Gebühr ALT
    bis 31.12.2020
  Gebühr NEU      ab 01.01.2021
bis Qp   = 6 m3/h          39,10 €           41,70 €
über Qp = 6 m3/h bis Qp = 10 m3/h          42,80 €           45,70 €
   
Einzelkomponenten für Wärmezähler    Gebühr ALT
    bis 31.12.2020
  Gebühr NEU      ab 01.01.2021
Rechenwerke          14,90 €           15,90 €
Temperaturfühler Paar          14,90 €           15,90 €

 

Die 2. Stufe der Gebührensatzanpassung greift für alle relevanten Produkte ab dem 01.01.2021

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