Änderung der Heizkostenverordnung

Heizkostenverordnung

Änderung der Heizkostenverordnung

Die Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Zuvor wurde noch die Bitte des Bundesrates mit aufgenommen, die Verordnung bereits nach drei Jahren zu überprüfen. Der Länderkammer geht es dabei um die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Mieter.

Die Verordnung setzt die Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie 2012/27 zur Energieeffizienz in nationales Recht um. Sie enthält hierzu Regelungen zur

  • Fernablesbarkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung,
  • Verbrauchsinformation von Endnutzern und zu
  • Informationen, die in der jährlichen Abrechnung enthalten sein müssen.


Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 24. November 2021, ausgegeben am 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 80

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